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Alt 27.02.2007, 11:24   #8
Joerg
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Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Da der Herr die Leuchten gewerblich vertreibt, MÜSSEN sie zulässig sein .

Vgl. 23 StVG
"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."
Ausnahme natürlich, er hebt es hervor, dass die Leuchten ohne Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr sind und somit nur für z.B. Showzwecke geeignet.
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