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Alt 23.09.2005, 15:45   #2
Hockeyfreund
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Zitat:
Zitat von John McClane
Neue Fahrzeugscheine und Fahrzeugbriefe

Die für die Zulassung und Kontrolle eines Fahrzeugs erforderlichen Einzeldaten
sind ausschließlich in der Zulassungsbescheinigung Teil I vollständig enthalten.
Auf bestimmte bisher ausgewiesene Einzeldaten wurde verzichtet. So wird beispielsweise nur eine der mit EG-Typgenehmigung, Allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. Einzelgutachten genehmigten Bereifungen eingetragen.
Es ist nicht erforderlich, dass diese Bereifung tatsächlich am Fahrzeug montiert ist. Dies gilt sowohl für die Auslieferung eines Neufahrzeugs als auch im späteren Gebrauch. Zulässig ist, dass innerhalb des Genehmigungsumfangs Rad-/Reifenkombinationen gewechselt werden können, ohne dass hierfür die Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Angabe ist im Teil II nicht enthalten) geändert werden muss. Welche Rad-/Reifenkombinationen zulässig sind, kann zum Beispiel den Webauftritten der Fahrzeughersteller entnommen, bei Fachbetrieben hinterfragt oder dem CoC, der Datenbestätigung oder der Betriebserlaubnis entnommen werden. Allerdings gilt nach wie vor: alles was nicht genehmigt ist, muss mit einem Einzelgutachten abgesegnet werden.
Irgendwie komm ich damit nicht klar... Wie wird dann z.B. dokumentiert, wenn ich auf 19"-Räder umrüste? Kann man dann überhaupt noch kontrollieren, ob z.B. die Reifengröße des E65 auf dem E38 zulässig ist?

Hockeyfreund
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