Hallo,
erstens heißt es geldwerter Vorteil und 2. warum sollte er die Umsatzsteuer denn nicht abziehen können?
Wenn der Leasingvertrag auf den Chef läuft, dann sicher auf die Firma und wenn diese VSt. abzugsberechtigt ist, dann kann er diese auch geltend machen.
Schöne Grüße
Horst
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