Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.02.2005, 21:39   #4
rednose
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rednose
 
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
Beitrag

Hi boarder,
warum will dein Anwalt das denn so detailiert machen ? Damit treibt er nur den Streitwert nach oben (was letztlich nur seinem Honorar nützt...).
Zudem denke ich, wird diese Spekulation um "mögliche" Schäden beim Richter nicht toll ankommen, er will schließlich mit Fakten überzeugt werden und nicht mit Vermutungen.
Dein Anwalt sollte in seiner Klage lediglich allgemein erwähnen, daß Folgeschäden durch die Standzeit mit zu ersetzen sind. Wobei die Beweisführung überhaupt wie auch bei weniger offensichtlichen Folgeschäden sicher schwer sein wird bzw. unter Umständen weitere Kosten durch Gutachten etc. nachsichziehen wird.

Zudem hat dich ja keiner gezwungen, den Wagen nicht in der Zwischenzeit auf eigene Kosten selber reparieren zu lassen, nichtzuletzt um Standschäden zu vermeiden (mir ist klar, daß du das wegen der Höhe der Kosten nicht wolltest, aber der Richter wird es so sehen). Man könnte dann auch folgern, du hättest die Standschäden durch dein Abwarten eines Urteilsspruchs billigend in Kauf genommen...
__________________
Gruß,
Rudi
rednose ist offline   Antwort Mit Zitat antworten