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Alt 08.11.2004, 23:00   #10
Kater Fritz
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Gut, wir bewegen uns hier im Ordnungswidrigkeitenbereich, 300 Jahre BigBrother gibt's nicht...
Vieles nicht sachgemäß oder nachlässig Ausgeführte kann Schaden verursachen, aber bei Sprengstoff stehen eben noch zusätzliche Verordnungen im Raum, ebenso wie z. B. das Basteln an (legal besessenen) Waffen eben für den Laien verboten ist.
Und ganz genau dürfte ein nicht Berechtigter keinen Airbag tauschen, weil der Tausch setzt den Erwerb, die Beförderung und das Hantieren voraus. In der Praxis wird das oft nicht so streng gehandhabt, solange eben nichts passiert.
Und zum Thema Kabelbelegung: Nichtwissen ist in diesem Falll genauso gefährlich wie Wissen, da eine derartige Änderung definitiv die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lässt. Und genaues "Wissen" wird es in diesem Fall wahrscheinlich nicht geben, da eine derartige Adaption AFAIK schlichtweg nicht vorgesehen ist.


Servus
Katerle
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