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Alt 08.06.2005, 14:47   #2
The Stig
Some say...
 
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Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ganz klare Sache,
in diesem Falle haftet der Händler.

Die Gewährleistung bedeutet, dass er für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe verantwortlich ist/war.

Egal, ob es sich um ein Verschleissteil handelt, oder nicht, er muss dafür geradestehen, wenn ein Defekt entdeckt wird, der ganz sicher schon bei Übergabe da war.

In den ersten 6 Monaten muss ER DIR nachweisen, dass der Fehler bei Übergabe NICHT da war, dann gibt es ab dem 7. Monat die Beweislastumkehr, dann musst DU IHM beweisen, dass der Fehler bei Übergabe SCHON DA war.

Normaler Verschleiss ist was total anderes, das sind in diesem Falle Dinge, die nicht für die Verkehrssicherheit relevant sind (z.B. nicht neuwertige Reifen oder Bremsen, solange die Funktion sicher gewährleistet ist).
Hier wurder der Wagen mit einem Defekt übergeben, der die Verkehrssicherheit des Wagens besonders beeinträchtigt, folglich ist der Händler in der Pflicht.
Ohne Wenn und Aber!
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