Zitat:
Zitat von e3tom
nein, tut er nicht.
Carlton hatte das freundlicherweise schon mal für uns rausgesucht.
HIER
|
Ich widerspreche Dir weiterhin und würde es ggf. voll darauf ankommen lassen. Ein Gerichtsurteil - zumal mit dieser "merkwürdigen" Begründung - besagt noch lange nicht, dass die Herrschaften auch im Recht sind.
Wird Zeit, dass der BGH mal für klare Verhältnisse sorgt!
PS: Es kann doch einem Fahrzeugführer nicht zugemutet werden, dass er nun mit einem Zentimetermaß sein Auto vermisst! Ausschlaggebend ist natürlich die in den Papieren angegebene Fahrzeugbreite. Schließlich kann man heute die meisten Spiegel elektrisch einklappen und es wäre doch lächerlich, wenn man dadurch die "juristische Fahrzeugbreite" verändern würde! Nicht alle Gerichtsurteile zeugen auch von Fachwissen - ich erwähne da auch gerne mal die Entscheidungen des OLG Hamburg...
PPS: Das zulässige Gewicht eines Fahrzeugs ist eine ganz andere Sache und absolut nicht damit vergleichbar. Da geht es um solche Geschichten wie Verkehrssicherheit, Tragfähigkeit (z.B. einer Brücke) usw.