Zitat:
Zitat von V8-GT
wer es nicht versteht ....
Für die Nutzung dieser Möglichkeiten ist natürlich der Fahrzeugbediener selbst verantwortlich
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So ist es .
Und diese EigenVerantwortung wird zu 100% eingefordert (im Schadenfall und/oder wenn ein geschädigter einen Vorteil für sich erkennt), von gegnerischer Versicherung in der Regel immer.
Es ist auch nicht verboten mit 0,4 Promille im öffentlichen Strassenverkehr teilzunehmen,
ist man in Unfaelle / Schaeden / etc. pp verwickelt und augensvheinlich dieses "unverschuldet" mit 0,4, wird man in der Regel mit zur Verantwortung gezogen, sofern bekannt wird, dass man 0,4 indus hat ...
Auch gilt ein inoffizielles "Tempolimit".
Ist man an einem Unfall ("unverschuldet") auf der AB beteiligt und fuhr selbst ca. 160kmh
So bekommt man in der Regel eine Mitschuld, zu mindest von der Versicherung.
Fährt man Fahrrad mit mehr als 0,5 riskiert man den KFZ.Führerschein, sofern man ihn besitzt.
Bei einem AuffahrUnfall an einer Ampel bekam der Vordere eine 50%ige Mitschuld,
Weil Front/Heckleuchten dem kfz die BE entzogen.
Fährt man mit HighHils, Clocks, Platohs etc.pp und ist an einem Unfall beteiligt mit Personenschaden, werden diese Details zum Unfallzeitpunkt herangezogen zur Bewertung
Des Unfallgeschehens/Reaktionszeit/Bremskraft zum Pedal, wie auch Sitzposition zum Lenkrad,/Pedale etc. PP.
Diese Szenarien sind mir bekannt von Fremden Ereignissen, welche so stattgefunden haben.
Gruss