Zitat:
Zitat von BMW-Willy
Fakt ist:
Wird die strukturelle BasisForm des Lenkrades nachträglich geändert,
erlischt die BE
Fakt ist:
-Die strukturelle Basisform wurde nicht verändert.
-Der TÜV hat daran nichts bemängelt.
Zumindest was das bei mir so. Auch bei VOX wird das nicht anders sein, es gibt dazu einige Anbieter, die das genauso machen.
Aber das ist ja typisch deutsch, wenn es keine Probleme gibt, dann werden sie halt hineininterpretiert.
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Weshalb hast Du nicht den letzten Absatz zitiert ???
Fakt ist:
Im Schadenfall werden KFZs sichergestellt
Da Interesseiert es primär "niemanden" ob was auch immer von einem TuevPruefer XYZ
tolleriert wurde, weil möglicher Weise man ihn kennt, er schnell in den Feierabend Will,
Es in Bundesland XYZ durchgeht, bzw. Weshalb auch immer ein StandardTuever dieses nicht bemängelt.
Die Staatsanwaltschaft und/oder Versicherung interessiert nur, ob das KFZ KBA.Konform ist
und eine 100%-BE hat.
Gruss
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