Also grundsätzlich besteht das Recht auf Wandlung. In der AMS stand mal - finde sie gerade nicht aber es ist ein hellblauer 6er Cabrio auf dem Cover - jedenfalls steht dort, dass nach einer OLG Entscheidung, der Kunde ein Recht auf Wandlung hat, wenn die Probleme und Fehler immer wieder erneut auftauchen trotz Nachbesserung. Der Kunde zahlt nur ein Nutzungsgeld, dass sich aus dem Kaufpreis und der erwarteten Gesamtlaufleistung errechnet.
Man teil demnach die zu erwartende Gesamtlaufleistung also 150.000km zim Bsp. durch den Kaufpreis zum Bsp. 75.000Euro. Das Ergebnis ist dann der Wert in Euro für jeden gefahrenen KM. Sobald ich die AMS finde scanne ich dies.
Gruß Philipp
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