Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.03.2020, 12:29   #22
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) 118i (Bj. 2021)
Standard

Zitat:
Zitat von bmw-master1979 Beitrag anzeigen
Der Händler hat drei mal die Möglichkeit, dein Fahrzeug zu Reparieren, natürlich sollte das Zeitnah geschehen.
Völlig falsch.

Zitat:
Zitat von BMW-master1979
Was hast du für dein Fahrzeug bezahlt,
wie viel Kilometer hat er Runter und welche Garantie hast du für dein Fahrzeug?
Was er bezahlt hat, ist erstmal uninteressant. Garantie könnte eine Rolle spielen, ist aber wahrscheinlich auch uninteressant, da er noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist. Käme im Übrigen, nicht auf das "Ob", sondern auf das "Wie" der Garantie an.

Zitat:
Zitat von BMW-master1979
Ein Anwalt ist nicht verkehrt, aber gleich vor Gericht zu ziehen, du weißt aber schon wie schnell die Justizia von statten geht?
Ohne Justitia könnte er seine Ansprüche verlieren, da sich die Beweislast gegen ihn wendet. Große Gefahr.

Wenn da eine Rechtsschutz drin ist, sollte er das unbedingt mit einem Rechtsanwalt vor Ort klar machen. An der Vorgehensweise des Händlers ist schon erkennbar, dass der das nicht zum ersten Mal macht. Der spielt auf Zeit.

Richtig wohl:

Am besten durch RA eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Mängel setzen. Das ganze Sprechen und Telefonieren bringt gar nichts.

Dann wird ggf. ein sog. Beweissicherungsverfahren sinnvoll sein. Danach muss man weitersehen.

Vorher sollte man sich überlegen, ob Zielrichtung ist, den Kauf rückabzuwickeln, oder den Wagen zu behalten und zu reparieren.

Ob man den Wagen in den Händen des Händlers lässt, kann auch wenig sinnvoll sein. Ich würde lieber etwas in die Fehlerdiagnose stecken, um wenigstens zu wissen, was kaputt ist, bevor nachher nichts mehr feststellbar ist. Vorsicht! Diese Kosten der Fehlerdiagnose bekommt man ggf. nicht wieder.

Geändert von Marks (11.03.2020 um 12:38 Uhr).
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten