Zitat:
Zitat von Marks
Völlig falsch.
Was er bezahlt hat, ist erstmal uninteressant. Garantie könnte eine Rolle spielen, ist aber wahrscheinlich auch uninteressant, da er noch in der gesetzlichen Gewährleistung ist. Käme im Übrigen, nicht auf das "Ob", sondern auf das "Wie" der Garantie an.
Ohne Justitia könnte er seine Ansprüche verlieren, da sich die Beweislast gegen ihn wendet. Große Gefahr.
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Bist du Rechtsanwalt oder ist Jura dein Hobby?
Natürlich ist das kein Neuwagen,
und natürlich spielt alles eine Rolle.
Den wenn die Reparatur den Zeitwert sprengen würde, wäre das eine interessante Angelegenheit.
Desweiteren weist du doch garnicht welche Garantie er abgeschlossen hat, auch wenn er beim Händler gekauft hat, bezweifle ich das er Gewährleistungs Ansprüche geltend machen kann.
Mfg Laki