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Alt 17.11.2005, 15:07   #71
Joerg
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Komischer Vogel ist im allgemeinen eine Redewendung und wird in der heutigen Zeit i.d.R. nicht als Beleidigung im Rahmen unseres Strafgesetzes geahndet. Das Wort komisch hat keinen beleidigenden Charakter; mir ist es komisch... Heute ist ein komisches Wetter... etc. Das Wort Vogel erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung auch nicht, da Vogel im allgemeinen Sprachgebrauch nicht als beleidigendes Wort keine Verwendung findet. Allerdings wie immer, 2 Richter, 2 Meinungen.

Anderst bei blö...r Vogel. Hier erfüllt das Wort blö..d den Straftatbestand der Beleidigung, wobei hier nun wieder entscheidend ist, ob die entsprechend geschädigte Person damit tituliert wurde oder dies gefragte wurde. So z.B. Du blö...r Vogel = Straftbar. Sind Sie ein blö..r Vogel? = nicht strafbar, da der vermeintlich Geschädigte hier die Möglichkeit zur Verneinung und zur Korrektur der Denkweise des Beschuldigten hat. Der Geschädigte wurde demnach nicht als solcher tituliert. Das gleiche gilt für: Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie ein blö..r Vogel sind? Auch hier ist der Straftatbestand der Beleidigung nicht erfüllt.

Soviel zum rechtlichen.

Ansonsten kann man was die Rechtschreibung betrifft hier geteilter Meinung sein, zumindest ich bin das. So haben wir einige Mitglieder aus dem Ausland hier im Forum. Das es hier zu Problemen kommt ist klar und wird von jedem akzeptiert. Ich denke aber auch, dass viele Ihre Beiträge z.B. während der Arbeit schreiben, etwas im Stress und das sich hierbei auch Fehler einschleichen. Leider gibt es aber auch einige, welche kein Interesse daran haben und einfach darauf loschreiben, abschicken und fertig, ohne vor dem Absenden nochmal das ganze zu überfliegen. Das ist ärgerlich, da somit auch die Suchfunktion erheblich eingeschränkt wird.

Grüße
Jörg

Geändert von Joerg (17.11.2005 um 15:14 Uhr).
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