Zitat:
Zitat von Erich
Sie hatten Blaulicht, ohne Sirene, an und haben den nachfolgenden Verkehr immer wieder abgebremst und nur teilweise Fahrzeuge vorbei gelassen.
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Na holla - das erfüllt nach meinem Dafürhalten den Tatbestand der Nötigung.
Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen ("Weg verbauen" dürfte insofern genauso ein Sonderrecht sein wie "freie Bahn" zu erzwingen), bedarf es des Aktivierens von Blaulicht UND Martinshorn.
Kolonnenfahrten (nur!) mit Blaulicht abzusichern ist noch keine Einsatzfahrt mit Sonderrechten. Da dient das Lichtsignal nur der Kenntlichmachung.
Das wäre mir ja mal ne Anzeige wert gewesen.
Olli