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Alt 22.12.2005, 12:16   #8
StormRider
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Zitat:
Zitat von Olli525iAt
Na holla - das erfüllt nach meinem Dafürhalten den Tatbestand der Nötigung.

Um Sonderrechte in Anspruch zu nehmen ("Weg verbauen" dürfte insofern genauso ein Sonderrecht sein wie "freie Bahn" zu erzwingen), bedarf es des Aktivierens von Blaulicht UND Martinshorn.

Kolonnenfahrten (nur!) mit Blaulicht abzusichern ist noch keine Einsatzfahrt mit Sonderrechten. Da dient das Lichtsignal nur der Kenntlichmachung.

Das wäre mir ja mal ne Anzeige wert gewesen.

Olli

das sag mal!!!!

ich bin mal von bremen nach hamburg (!!!!) mit tempo 25 gefahren, weil so ein polizeitransport es nicht für nötig hielt auf der strecke eben mal in die raste zu biegen und die hundert autos dahinter durchzulassen (3 uhr morgens). alle überholversuche wurden mit bösen blicken und spurzumachen vereitelt. VIELEN DANK!!!

in der zeit fahre ich sonst von dänemark nach österreich.
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