Zur Erinnerung
Z-6 gilt als nur Schrott
Z-5 Kfz oft noch rollfähig, jedoch nicht (mehr) verkehrstauglich, Runderneuerung zur erneuten Zulassung nur noch über unangemessen hohen Aufwand denkbar
Z-4 erhebliche Mängel, welche auch die Verkehrssicherheit anzweifeln lassen; Beseitigung mit überschaubarem Aufwand noch möglich.
Z-3 sichtbare Gebrauchsspuren, jedoch keine Beinträchtigungen bei Fahr-Verhalten & -Sicherheit
Z-2 (sehr) guter Allgemeinzustand, gilt bei AW zu Recht oft bereits als 'Zustand besser als neu'.
Z-1 uneingeschränkter Bestzustand nach den Möglichkeiten des Abschluß-Zeitpunktes.
Mit Grüßen, Frank.
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