Tut mir leid, ich finde in deinem Link nichts was unmittelbar zur Frage passt. Zumal er mich zu einem § der StVZO führt, der in dieser Version seit 2012 ausser Kraft ist.
Wie gesagt, es gibt zweierlei zu beachten: einerseits die technische Eigenart des Anhängers (als zgM und tgM), hier spielt die Stützlast keine Rolle (darauf bezieht sich der §42 StVZO, auch die von dir gefundene Anmerkung) und andererseits die technische Eigenart des Zugfahrzeuges, hier darf von der zulässigen Anhängelast die Stützlast abgezogen werden.
Das ist eigentlich für regelmässige Anhänger- und auch Wohnwagenfahrer Grundwissen.
Schau doch mal hier rein:
https://www.cosmosdirekt.de/autovers...er-stuetzlast/