Schon wieder viel geredet und wenig gesagt.
Die einzig konkrete Aussage ist aber falsch.Die rechtlichen Regelungen sind da eindeutig.
Wenn in dem Beispiel die zulässige Anhängelast 2100kg und die Stützlast 100kg beträgt, so darf die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers 2200kg betragen (sofern dies <= der zgM ist). Tatsache!
Wie sich die zusammensetzt (Leergewicht Hänger und Nutzlast) ist egal.
Von korrekter Gewichtsverteilung, Schwerpunktlagerung, Ladungssicherung, Nüchternheit des Fahrers, gültiger Hauptuntersuchung und frisch gewaschenem Unterhemd gehe ich selbstverständlich sowieso aus.
Im Tatsächlich nachgefragten Fall des TE aus Beitrag #1, also bei 2200kg Anhängelast, 90kg Stützlast und 550kg Leergewicht des Anhängers darf die Nutzlast (der leere 7er) 1740kg auf die Waage bringen.
VIEL WICHTIGER scheit mir inzwischen die Frage, warum wir diese Binsenweisheiten 6 Monate später noch diskutieren.
Geändert von KaiMüller (04.03.2018 um 00:51 Uhr).
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