...die Prämie ist bei einer Selbstbeteilligung von CHF 500.- (nur für Kollisionsereignisse) 1'050.- im Jahr.
Wie ich geschrieben hatte besteht KEIN externes Wertgutachten. Dieses Gutachten wurde direkt durch die MFZ-Abteilung des Versicherers erstellt und schriftlich in der Police selbst festgehalten (Schau in meine Bildergalerie
)
Das Haftrecht regelt, dass der ersatzpflichtige Betrag den Zustandswert der beschädigten Sache nicht übersteigen darf (Bereicherungsklausel). Deshalb wird auch bei einem Totalschaden eines 5 Monate alten Fahrzeuges nicht der Kaufpreis, sondern der bereits reduzierte Wert (Abschreibung ca. -20% des Neupreises!) erstattet.
Es hat halt schon sein Gründe, eine Vollkasko abzuschliessen......