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Alt 09.10.2006, 12:16   #6
freak
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Zitat:
Zitat von BMW850CIaM70

@ABE: Kommt Jungs, weder die Rennleitun noch die TUEVler blicken es.

wenn bei einem Teil eine Beschränkung ist, hat der Hersteller und nicht nur der Hersteller, sich gedanken gemacht - sonst wäre ja auch keine Beschränkung ...

Wenn es in dem Gutachten ausdrücklich vermerkt ist, das die Federn nur für Fahrzeuge mit EDC sind und das eingebaute Fahrzeug kein EDC hat, kriegt er es sowieso nicht eingetragen - da sind die TÜV'ler schon Fuchs

Und ein tiefergelegtes Fahrzeug ist klar vom einem in serien Zustand zu unterscheiden - da müsste der TÜV'ler Stevie Wonder heissen

Mit dem Fahrwerk ist nicht zu spaßen - es kann auch das eigene Hab und Gut treffen - mal ehrlich, wo ist das Problem sich zugelassene Teile zu verbauen Tieferlegungsfedern kosten nicht die Welt, die ersparnis gerechtfertigt doch nicht solch ein Risiko


Gruß ...
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