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Alt 27.08.2003, 17:22   #4
kiste
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@ Smallseven

Im Rahmen der Vollkasko sind auch Schäden versichert, die durch Dritte verursacht werden und Unfallflucht begehen.
Die lt. Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung zur Vollkasko hat man selbst zu tragen. Hinzu kommt noch der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes zur Vollkasko je nach Schadenfreiheitskklasse, in der man sich befindet, erheblich sein kann. Die Umstufungen sind auch nicht bei allen Versicherern identisch.
Der Schadenfreiheitsrabatt zur Haftpflicht bleibt unberührt.


M f G

Heinz
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