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Alt 13.11.2012, 21:45   #2
KaiMüller
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Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung (egal ob Teilkasko oder Vollkasko) wird immer unanhängig voneinander be- und abgerechnet.

Eine Volkasko umfasst keine Haftpflicht, die muss extra bezahlt werden.

Gruß,
Kai
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