Zitat:
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein mit H-Kennzeichen zugelassenes Auto durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung in seinem Originaleindruck nicht beeinträchtigt sein darf. Veränderungen, die aufgrund des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit durchgeführt wurden, sind jedoch zulässig.
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Danke für die OCC-Seite, da hab ich das Zitat auch her
Das heißt, ich darf bessere Bremsen einbauen, damit die Gurke schneller hält. Aber was darf ich unter "aufgrund des Umweltschutzes" verstehen?
Wie siehts eigentlich aus, wenn ich nachträglich zB. eine Musikanlage installiere? Oder mir die Sitze verledern lasse? Beeinträchtigt das den "Originaleindruck"?
Wie stehts da beim 07er-Kennzeichen (Leder, Musik etc)