Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 16.10.2008, 12:04   #2
christian 72
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 27.03.2007
Ort:
Fahrzeug: 730 iA R6 PD 06 / 1987 und 750 iL PD 08/89 EZ 10/89
Standard

Also ich denk auch, daß da nichts eingetragen werden muß, wenn es die ist, die von BMW ab Werk verbaut wurde! Dann wurde ja die Zulassung der Standheizung im Verbund mit diesem Fahrzeug damals schon geprüft! Oder? MfG Christian
christian 72 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten