Zitat:
Zitat von mocoer
Feld K sagt bei mir e1*93/81*0007*02
Was bedeutet Nachweis Bremsanlage und Abgasverhalten? Gut, Bremse kann ich verstehen. In meinem Fall ist eine 750i Anlage verbaut.
Aber wie sollte sich das Abgasverhalten ändern?
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Durch den geringeren Abrollumfang müssen die Räder ja für die gleiche Fahrgeschwindigkeit des Fahrzeugs schneller drehen im Vergleich zu den Serienrädern. Dadurch wird das Übersetzungsverhältnis geändert und z.B. die Motordrehzahl erhöht. Bei größeren Differenzen des Abrollumfangs (aus dem Gedächtnis meine ich waren es um die 8% rum) muss nachgewiesen werden, dass sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert. In der Praxis ist ein solcher Nachweis zwecks Aufwand und Kosten privat aber nicht wirklich erbringbar (Prüflabor, etc.).
Am sinnvollsten wäre es du schilderst dem aaSoP der Prüfstelle an der du die Eintragung machen lassen willst dein Vorhaben, denn dieser wird dir sagen was er genau braucht, bzw. haben will. Sonst kaufst du die Reifen und musst vor Ort feststellen, dass sie dir nicht eingetragen werden können.
Bzgl. der Tachoangleichung nachfolgend genaue Informationen, Anhang II, Vorschriften 4.ff, insb. 4.3.2 bis 4.4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...5L0443&from=DE
Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass bei den Serienrädern die Tachonadel bei 100km/h gefahrener Geschwindigkeit auch 100km/h anzeigt, das tut sie nicht, die läuft auch etwas vor. Da einfach die knapp 8% draufrechnen wird also als Nachweis nicht funktionieren.
Wie gesagt, wenn der aaSoP sein ok gibt bei der Differenz von knapp 7,7% und nur eine Tachoangleichung will, dann musst du das sowieso offiziell inklusive Nachweis machen lassen, dann brauchst den von dir angesprochenen K-Wert nicht ändern.
Gruß Martin