Zitat:
Zitat von V8-GT
@Pacific .. du hast behauptet was ich schreibe sei idiotisch - also mal ganz ruhig hier!
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Und hier hast du erklärt diese sei ausschließlich am Zündschloss vorgesehen - demnach bedeutet es, egal ob man den mechanischen Schlüssel im Schließzylinder benutzt, oder einen lockpic oder einen Schraubendreher um den Schließzylinder in der Tür zu drehen - man hätte sich nicht als rechtmäßig identifiziert und folglich müsste dann nach ca. 15 s die Alarmanlage auf die geöffnete Tür reagieren ?!
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Zum 1. Teil... ich stehe immer mehr dazu... denn es wird deinerseits nicht intelligenter!
Auch wenn man mit Gewalt den Schließzylinder betätigt wird dies als legitimen Zugriff gewertet da es einfach keine weitere Sicherheitsmaßnahmen gibt... das habe ich inzwischen mindestens 5 mal geschrieben und zeugt eben von deiner Ignoranz bzw. mangelndem Wissen bezüglich einer 20 Jahre alten Technik... es ist übrigens auch bei aktuellen Fahrzeugen so dass eine Alarmanlage optional und Zubehör ist und man gewaltsam die Türen öffnen kann ohne dass der Einbrecher erschossen, verhaftet oder elektrisch handlungsunfähig gemacht wird.... es gibt auch da keine RFID Überprüfung ... weil eine Überprüfung überhaupt keinen Sinn machen würde... anders sieht es aus bezüglich Keyless-Systemen, welche aber mit der Wegfahrsicherung gekoppelt sind... aber auch die machen ohne vorhandene Alarmanlage nix wenn jemand mit Hammer und Meißel dagegen antritt...
Übrigens ist ein Fahrzeug kein Aufbewahrungsort für Wertgegenstände, keine Versicherung zahlt bei Diebstahl oder Beschädigung wenn Geräte nicht fest verbaut sind...
In Italien, Frankreich und auch Spanien werden Fahrzeuge zum Teil nicht abgeschlossen um potentiellen Dieben kein Hindernis in den Weg zu stellen und Einbruchschäden zu verhindern... denn oft ist der Schaden in 4-stelliger Höhe bei einem Diebstahl im Wert von vielleicht 20€