Anspruch auf gleiche XENON-Farbtemperaturen im Rahmen einer Unfallreparatur ?
Hallo,
wer kennt sich versicherungsrechtlich bzw. gutachterlich aus ?
Es geht um die Frage, ob man im Rahmen einer Schadensregulierung durch die Haftpflicht des Unfallverursachers nach Ersatz eines XENON-Scheinwerfers mit dem Ergebnis deutlich sichtbarer Farbtemperaturunterschiede zum belassenen anderen Originalscheinwerfer beanspruchen kann, zur Schaffung der Farbsymmetrie auch den unbeschädigten originalen anderen Brenner austauschen zu lassen.
Oder muß man sich mit unterschiedlichen Farbtemperaturen (alt: relativ weiß, neu relativ gelblich) abfinden ?
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