Hallo Profiler,
ich bereits letzte Woche meine Vertreter angeschrieben und Antwort bekommen.
ich füge es ein was er geschrieben hat.
"wenn in Ihr Auto eingebrochen wird (z.B.Scheibe wird eingeschlagen,Schloß wird geknackt) haftet die Teilkasko.
Wenn das Fahrzeug mit dem verlorenen Schlüssel aufgeschlossen wird und es kommt raus so haftet die TK nicht.
Mit einer neuen Kodierung kann das öffnen der Tür und das Anlassen des Fahrzeugs verhindert werden.
Das mechanische Aufschließen der Tür jedoch nicht.
Am besten die Schlösser wechseln"
Das war seine Antwort.
|