So, wie angedroht..
Sommerräder montiert, TÜV-Stempel abgeholt.
Der Kollege vom TÜV Nord hat mir das jetzt auch nochmal am Telefon bestätigt.
Sobald auf die Felge ne andere Reifengröße montiert wird, als diejenige, die im FZ-Schein eingetragen ist, muß das im ebenfalls im FZ-Schein eingetragen werden.
Im gutachten der Felge steht ausdrücklich vermerkt, daß ich auf dieser Felge beide Reifengrößen fahren darf.
Da ich damals die Winterräder mit den 255ern noch nicht hatte, habe ich logischerweise die 265er eingetragen.
Jetzt könnte man ja denken (und so hab ich auch gedacht), daß, wenn die größere Variante der beiden Möglichkeiten eingetragen ist, die kleinere Variante auch gefahren werden darf, ohne dies extra eintragen zu lassen.
Falsch gedacht. Ist nicht so.
In meinen Augen völliger Schwachsinn und nur Geldmacherei.
Aber da ist leider nix dran zu machen.
Entweder, ich laß jetzt die 255er auch noch zusätzlich eintragen, oder ich muß mir 265er Winterreifen kaufen.
In diesem Sinne...