Zitat:
Zitat von Timo 728
Bekommt man mit denen (besonders die von Nardi) auch noch des H-Kennzeichen(bzw. kann man es beibehalten)?
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Wenn Du nachweisen kannst (z.B. durch Gutachten), dass das Lenkrad innerhalb von 10 Jahren nach Einstellung des E23 (also maximal 1996) hätte eingebaut werden können, ist das kein Problem. (Wie immer einen fähigen Prüfer vorausgesetzt.)
Viele Grüße
Jörg