Zitat:
Zitat von mahooja
Höchst wahrscheinlich meinst du das hier
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Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!
Das ist es!
Kannst du mir die Quelle schicken ?
Oder als Datei / Bild zukommen lassen?
Zitat:
Zitat von Phil1994
Auf deutsch heißt, das das ganze vor 2000 im Fahrzeugschein vermerkt werden musste? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
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NEIN - die Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge ab dem Stichdatum - alle Fahrzeuge, die vorher umgerüstet wurden, sind nicht von der Vorschrift aus §50 betroffen.
Und jetzt kann Dir niemand nachweisen, dass deine Umrüstung nicht schon vor dem Stichdatum erfolgt ist - DAS müssten nämlich die Überwachungsbehörden machen -
und genau DAS können sie nicht!