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Alt 19.07.2019, 17:42   #37
peterpaul
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Zitat:
Zitat von mahooja Beitrag anzeigen
Höchst wahrscheinlich meinst du das hier
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa!
Das ist es!

Kannst du mir die Quelle schicken ?
Oder als Datei / Bild zukommen lassen?

Zitat:
Zitat von Phil1994 Beitrag anzeigen
Auf deutsch heißt, das das ganze vor 2000 im Fahrzeugschein vermerkt werden musste? Oder wie kann ich mir das vorstellen?
NEIN - die Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge ab dem Stichdatum - alle Fahrzeuge, die vorher umgerüstet wurden, sind nicht von der Vorschrift aus §50 betroffen.

Und jetzt kann Dir niemand nachweisen, dass deine Umrüstung nicht schon vor dem Stichdatum erfolgt ist - DAS müssten nämlich die Überwachungsbehörden machen - und genau DAS können sie nicht!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



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Geändert von peterpaul (19.07.2019 um 17:50 Uhr).
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