Zitat:
NEIN - die Vorschrift gilt nur für Fahrzeuge ab dem Stichdatum - alle Fahrzeuge, die vorher umgerüstet wurden, sind nicht von der Vorschrift aus §50 betroffen.
Und jetzt kann Dir niemand nachweisen, dass deine Umrüstung nicht schon vor dem Stichdatum erfolgt ist - DAS müssten nämlich die Überwachungsbehörden machen - und genau DAS können sie nicht!
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Das hört sich perfekt an um die Scheinwerfer ne Zeit lang Probezufahren ohne SWRA und ALWR
Die wird natürlich noch nachgerüstet, aber so kann ich die Scheinwerfer wenigstens jetzt schon fahren