Zitat:
Zitat von amnat
Man ist sogar gesetzlich verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Wenn ich dabei mein Warndreieck, meinen Verbandskasten, meine Autodecke oder meinen Feuerlöscher opfere, dann ist das für mich vollkommen selbstverständlich und ich fühlte mich geehrt, Hilfe geleistet zu haben zu können.
Selbst blutverschmierte Sitze bei einem Nottransport nähme ich dafür ganz selbstverständlich inkauf.
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"Erste Hilfe" ist etwas ganz anderes, deshalb nochmal: kein normal Sterblicher ist "gesetzlich" zu Löschhilfe verpflichtet. Vgl.
http://www.7-forum.com/forum/1177967-post117.html
Selbstverständlich sollte sein, bei der echten "Ersten Hilfe" Hilfsmittel "zu opfern" oder geringere Schäden (Polster verschmiert) in Kauf zu nehmen. Zumal ich hierfür sogar Ersatz aus GoA nach den Grundsätzen der §§ 683, 670 BGB beanspruchen könnte, d.h. eine Verweigerung aus finanziellen Gründen würde auf einer Fehleinschätzung beruhen.