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Alt 31.01.2005, 21:47   #11
pille
im Ruhestand
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Fahrzeug: Auto
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Zitat:
Zitat von Martin
Normalerweise kann man immer während der Laufzeit das Modell wechseln.
Aber vorsicht: Oft wird dann das abgelöste Fahrzeug zum Restwert abgerechnet
und für das neue gilt dann ein neuer Vertrag mit der gesamten Laufzeit.

Gruß Martin
Völlig richtig Martin!
"Im Normalfall" bedeutet vorzeitige Vertragsbeendigung eine (Zwischen-)Abrechnung nach der Zeitwertmethode, ein Umstand, der bei einem derartig marktwertverlustbehafteten Auto, wie dem E65 immer in den Ruin führt.
Auch bei einem Folgegeschäft gilt das, hier wird nur der Zins zugunsten des LN korrigiert, aber eine Buch/Zeitwertdifferenz zahlt der LN.

Hier aber macht die Bank / NL eine Ausnahme: Das Fahrzeug wird nach 18 Monaten gewandelt, ohne dáß eine Buchwert/Zeitwertabrechnung erfolgt, sondern es wird so getan, als ob der Vertrag seine laufzeit erreicht hätte & endabgerechnet wird.

Für das neue Modell kann dann neu verhandelt werden....

ABER!!!:
Die vorzeitige Rücknahme gilt nur bei Abschluß eines Vertrages bei der gleichen NL, Gegenangebote anderer Händler fallen aus (lt. meinem Freundlichen).

Bezüglich der Konditionen ist man z.Zt. mit den "Abenteuerleasingraten" besser bedient:

Für das Modell 730d liegt die Vor-FL-Rate bei ca 80TEUR so um 650-700EUR brutto bei 3 Jahren & 20tkm/p.a. (ca. Mittelwert der genannten Summen).

Von Guido Arnold gibt es ein Angebot eines FL-Leasings: Bsp. 730d UPE 77000 EURO 36M/15000KM 725 netto / 841,-- Brutto

Also lohnt sich der 18 Monatsumstieg erst bei Bruttoraten um die 880 Eur, gleicher Grundpreis vorausgesetzt.
Ich gehe allerdings davon aus, daß mit Markteinführung der neuen S-Klasse hier wieder was passiert...........

Schaun mer mal.........
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Grüße
Thilo
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