Hallo
Meiner kommt auch aus Japan, der Importeur hat das Datenblatt direkt bei BMW angefordert, damit wurde beim TÜV ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gem §21 StVZO und ein Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäs $70 StVZO und §47FZV erstellt.
Mit diesen Gutachten vom Tüv, dem Export Zertifikat aus Japan und der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hauptzollamt, in meinem Fall Bremen/Bremerhaven war das Auto Zulassungsfähig.
Gruss Udo
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