antwort bmw gravur urheberrecht
Sehr geehrter Herr Adam,
vielen Dank für Ihre untenstehende Anfrage, die zuständigkeitshalber uns weitergeleitet wurde.
Sowohl die BMW Bildmarke (BMW Logo) als auch die BMW Wortmarke sind für uns markenrechtlich geschützt. Somit kann eine Verwendung lediglich durch unsere Zustimmung erfolgen.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen die Nutzung des BMW Logos für den gewünschten Zweck nicht gestatten können.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Entscheidung. Meine Frage an Euch zu dieser Antwort : Bedeutet das ,dass ich auch BMW geschrieben nicht verwenden darf ?--Z.B T Shirt Fussraummatte u.v.mehr?
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Datum : 2004-09-04 19:47
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