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Alt 26.02.2014, 14:10   #2
Setech
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Leider zu weit weg…
Das ist doch ein typischer Haftpflichtschaden und den sollte die Versicherung begleichen.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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