Hast Du den prüfenden Händler mal gefragt, ob er Dir die Unbedenklichkeit auch schriftlich geben würde?
Weitere und vielleicht erstmal bessere Möglichkeit: bitten, daß der "BMW-Reiseingenieur" (weiß leider nicht, wie die offizielle Bezeichnung ist) sich den Motor mal anhört.
Wenn der Händler weder zum einen noch zum anderen bereit ist, würde ich dessen Aussage schriftlich fassen und ihm in einem rechtsverbindlichen Dokument zukommen lassen. Wäre im Streitfall besser wie nichts.
Weitere bzw. zusätzliche Möglichkeit: mal einen Probefahrt, ggf. sogar bei diesem Händler machen.
MfG