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Alt 28.09.2015, 08:07   #4
Andimp3
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Du kannst ja auch Fahrtenbuch führen... wenn Dein realer Kostenanteil für die Privatfahrten geringer ist als die veranschlagten 290 € / Monat bei 1% Regelung dann macht es Sinn anstatt der pauschalen 1% die Ist-Kosten der Privatnutzung als geldwerten Vorteil anzusetzen !

Bist Du Dir sicher mit den 290 € ? Da müsstest Du ja schon entweder ein sehr hohes Gehalt, eine ungünstige Steuerklasse oder einen weite Weg zum Betrieb haben.

Andererseits, wenn es keine Einschränkungen für die Privatnutzung (km-Obergrenze oder dergleichen) gibt kannst Du wohl kaum günstiger Neuwagen mit Rundum-Sorglos-Paket fahren, denn dann brauchst Du auch nicht mehr überlegen was die Werkstatt kostet wenn eine Reparatur ansteht etc.
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