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Alt 20.12.2020, 17:13   #9
Bunthund
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Du hast also die Änderungsabnahme erreicht, ohne die Federn ändern zu müssen? Brauchtest du eine Fahrgestellnummer-bezogene Herstellerbescheinigung, oder hast du einen Ausdruck des Umrüstkataloges von BMW vorgelegt? Die Einbauanleitung von ORIS, wo das mit den verstärkten Federn zur Erlangung der erhöhten Anhängelast drin steht, hast du nicht vorgelegt?

50 kg Stützlast reichen mir. In der ORIS-Anbauanleitung steht auch hier eine klare Aussage: 50 kg. 75 kg nur wenn SA Anhängerfederung oder Niveauregulierung. Und laut dieser Montageanleitung ist eine herstellerseitige Anhängelasterhöhung eben auch nur mit dieser SA möglich - der BMW Umrüstkatalog schweigt dazu.

Ich hoffe, dass wenn ich BMW wegen einer Fahrgestellnummer-bezogenen Herstellerbescheinigung anschreibe, die das nicht in die Bescheinigung mit rein schreiben.

Jetzt fällt mir noch etwas ein, ich habe in Erinnerung, dass mir mal jemand gesagt hat, die Stützlast würde - sollte ich auf die Waage müssen - noch zusätzlich erlaubt sein zu den 2.100 kg - ist das tatsächlich so?

Geändert von Bunthund (20.12.2020 um 17:24 Uhr).
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