Zitat:
Zitat von e3tom
Soweit ich erinnere, ist ein Verschlechtern der Emissionsklasse generell nicht (mehr) zulässig. H hin oder her. Bei Nachrüstungen, die die ursprüngliche Emissionsklasse verbessert haben, mag die Rückrüstung noch angehen, aber das muss dann auch entsprechend ausgetragen werden.
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Das leuchtet ein. Danke für deine Ausführungen.
Viele Grüße