Ganz klar der Versender. Der muss es ja als Gefahrengut deklarieren. Und gerade bei Sprengstoffen ist das immer schwierig und teuer, wegen Zusammenladeverbot.
Wäre hier aber nicht deine Sorge, wenn etwas passiert haftet natürlich der Versender/Verpacker.
__________________
Cheers,
Igor
|