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Alt 12.12.2016, 12:03   #37
M8-Enzo
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Aus eigener Erfahrung empfehle ich, daß man zuvor mit der Versicherung verbindlich abklärt, ob das vorliegende Gutachten überhaupt zu 100% akzeptiert wird und in wie weit das Ganze immer wieder zeitlich aktualisiert werden muß!

Auch ich war früher einmal der ursprünglichen Meinung, daß ich mit einem Gutachten eines autorisierten und allgemein anerkannten Gutachters alles getan habe um in einem Extrem-Schadenfall auch genau diese Summe bekomme die auf dem Papier steht ...
Doch das war und ist ein gravierender Irrtum!!

Man kann das sicherlich nicht pauschalieren, jedoch sollte jedem bekannt sein, daß wenn es um das "Bezahlen" in Schadenfällen von Seiten einer Versicherung geht, es dann ggf. auch zu - ähem - ich nenne es mal "Überraschungen" kommen kann!

Gemäß meinem eigenen Wissenstand, der aufgrund eines späteren Gespräches mit meiner Versicherung erfolgte, muß als erstes das Gutachten von einem Gutachter erstellt werden, der auch zu 100% von der Versicherung anerkannt wird. In meinem eigenen Fall wurde hierzu ein versicherungsinterner Gutachter bestellt der dann mein Auto bewertete. Weiterhin mußte das Gutachten ALLE 6 Monate von der Versicherung aktualisiert werden damit es in einem Schadenfall auch nach wie vor zu 100% gültig ist und es zu keinen Abzügen kommt.

Doch damit war es leider nicht getan!
Durch den deutlich höheren Wert im Verglich zur Liste galten plötzlich (wenn auch verständlich) nicht mehr meine preiswerten Versicherungsbeiträge die ich bislang bezahlt hatte!
Der mögliche Schaden und das Risiko für die Versicherung waren deutlich höher! Also mußte das Ganze auch bzgl. der Beiträge entsprechend angepaßt werden ---- ich mußte also einen höheren Beitrag zahlen!

Nur so war es in meinem eigenen Fall gesichert, daß ich in einem Schadenfall (Unfall/Totalschaden, Diebstahl etc.) auch genau DIE Summe erhalte, die auf dem Gutachten stand.

Wie es heute aktuell ist kann ich mangels Erfahrung nicht sagen. Aber ich empfehle UNBEDINGT - sofern man ein wirklich besonders gut erhaltenen E38 hat - dieses mit der Versicherung unstrittig zu klären was passiert wenn ...!
Und ich würde mir weiterhin alles schriftlich geben lassen! Denn auch wenn man jahrelang ein treuer Kunde war der immer "brav" gezahlt hat, ... - wenn es um Geld geht was man in einem Schadenfall von der Versicherung bekommt, dann sollte man zumindest einkalkulieren, daß alles nicht so läuft wie man sich das vorstellt bzw. wie man es denn gerne hätte ...!
Hinterher gelten NUR NOCH vorige schriftlich festgehaltene Vereinbarungen gemäß Versicherungsbedingungen, - und nicht das was für einen selbst vielleicht als "logisch" oder "normal" erscheint!

Wie gesagt, - alles eigene Erfahrung und ein gebranntes Kind scheut bekanntlich das Feuer ... - und durch meinen Irrglaube habe ich damals mal (für mich) sehr sehr viel Geld verloren ...
Somit ist VORHER prüfen/klären ist besser als HINTERHER jammern/fluchen ...

Gruß aus Werne

Guido

PS: Wir hatten dieses Thema mal vor einigen Jahren ebenfalls im 8er-Club. Und gerade beim 8er ist die Wertermittlung und auch die passende Versicherung von besonderer Bedeutung da dieses Modell preislich in der Wiederbeschaffung regelrecht explodiert ist! Alle freuten sich wie ausgesprochen billig der 8er zu versichern gewesen war, - doch was passiert wenn ..... oh je oh je ....
Doch auch der E38 steht nun an dieser Schwelle wo man prüfen sollte ob man wirklich in einem Schadenfall DAS Geld für eine vergleichbare Wiederbeschaffung bekommt ...!
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Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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