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Alt 14.10.2002, 21:57   #21
12Zylinder
der weiße Riese
 
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daß der BMW E23 Club - hervorgegangen aus der 1. E23 IG - bereits rund 50 Mitglieder hat, der "offizielle" "BMW 7er Club Deutschland e.V." jedoch nur deren 5 (in Worten fünf)?? (Oder sinds schon wieder 7 - dann sorry)



Viele Grüsse an den "offiziellen" BMW E23 Club in Hürth. Ebenfalls ein Mitglied des BMW Club
Europa. Ausserdem sind 2/3 der damaligen I.G.-Leitung Gründungsmitglieder des BMW 7er Club Deutschland e.V.
Ist doch aus was, oder??
Psssttt, in Wirklichkeit sind wir nur zu zweit, "k27" und der "12Zylinder". Aber das verraten wir
keinem. (Huiih, das gibt Ärger, wenn unser "Labi" das liest.!! :


Viele viele Widersprüche - und von Herrn Oestreich und seinen Kumpanen nur dumme Sprüche als Antworten. Nunja, man ist ja nicht gezwungen, Ihnen zu glauben und ihrem Club beizutreten. Zum Glück ist Deutschland ein freies Land, das in seinem Grundgesetz neben der Meinunsgfreiheit auch die Vereins- und Versammlungsfreiheit festgeschrieben hat (Artikel 9), was nichts anderes bedeutet, daß jeder Bundesbürger einen Verein nach seinen Vorstellungen gründen darf und diesen nennen darf, wie immer er möchte. Seit dem o.g. Urteil des Landgerichtes Düsseldorf wissen alle, die lesen können, daß er in jedem Fall auch BMW Club heißen darf - egal was andere darüber denken.

Eigentlich wollte ich mir in Ruhe den "Günter J." im Fernsehen ansehen. So kann man seine Zeit
auch verbringen. Kein 50/50, den Experten bei der "Rechtsfrage" habe ich angerufen (vielen Dank an Carlos) und jetzt ist mein Publikum dran.


Nette Grüße und viel Spaß (weiterhin beim Streiten) mach was Du willst, aber ohne mich

Euer

12 Zylinder

Michael Oestreich

P.S. Sollte noch jemand Interesse an schwerer "Bettlektüre haben, kann er gerne Einblick in das Urteil
des Landgerichts Düsseldorf nehmen. Denke aber, wir wenden uns wieder den "roten Rückleuchten" zu.





[Bearbeitet am 14.10.2002 von 12Zylinder]
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