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Alt 11.06.2010, 17:18   #1
stylez
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.11.2007
Ort: Bad Waldsee
Fahrzeug: e38-750i (11/95)
Standard Auto seit 8 Jahren abgemeldet Vollgutachten?

Hi,
will mir morgen einen 750i kaufen nur ist das Fahrzeug sei 8 Jahren abgemeldet.
Jetzt ist die Frage muss ich ein Vollgutachten durchführen oder nicht?
laut:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) TÜV SÜD GRUPPE - Vollgutachten §21 - Vorab informiert

müsste ich ja keines machen oder?
Fahrzeugbrief ist ja noch vorhanden.
Muss also erst ein Vollgutachten gemacht werden wenn der Brief nicht mehr vorhanden ist?

danke schon mal
stylez ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 17:25   #2
boppy
Volltanken für 50 €
 
Benutzerbild von boppy
 
Registriert seit: 18.03.2006
Ort: Herne
Fahrzeug: E38-728iA (12.99), E30-318is (08.89)
Standard

Wenn dein Auto FRÜHER mehr als 2 Jahre abgemeldet irgendwo herumstand, musstest du ein Gutachten nach §21 machen. Das gibt's aber nicht mehr. Mein Dreier stand auch über 3 Jahre und es gab keine Probleme. Der TÜVi hat aber auch gesagt, dass ich da Glück hatte. Denn so lange gäbe es diese Regelung noch nicht.
__________________
...in diesem Sinne
yours boppy

Geschichten, die das Leben schreibt; Juni '10:
<Max> Irgendwann kommt der Tag, an dem ich 'ne Gymnastikschule besuche...
<Max> ...nur, um mir selber in den Ars*h beißen zu können!
boppy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 17:27   #3
stylez
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.11.2007
Ort: Bad Waldsee
Fahrzeug: e38-750i (11/95)
Standard

ja die frage ist nur wie das jetzt ist weil der länger als sieben jahre abgemeldet ist.
stylez ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 17:35   #4
MuFFe
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
Standard

Rufe doch einfach mal bei deiner prüfstelle an, die werden dir schon sagen was sie gerne hätten.

Und obs nu 70 oder 120€ kostet ist doch fast egal oder?, als ob das nach 7 jahren die einzigen sorgen währen

Sry, konnt ich mit nicht verkneifen
MuFFe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 17:42   #5
stylez
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 05.11.2007
Ort: Bad Waldsee
Fahrzeug: e38-750i (11/95)
Standard

hehe ja schon klar, dass das wegen den paar euros egal ist hat mich nur interessiert.
ja das auto wird ja morgen auch erstmal angeschaut und beim freundlichen vorgeführt was der so meint.
stylez ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.06.2010, 17:43   #6
MuFFe
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
Standard

Berichte bitte, mein corrado hat auch schon ne dicke staubschicht, bestimmt 5 jahre schon, und das wechselkennzeichen ist ja in nähe, hoffendlich
MuFFe ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2010, 18:56   #7
ach.walter
lupo
 
Registriert seit: 26.06.2006
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: E34-540i-touring (02.95), MB 220 CDI VIANO (10.2012)
Standard erst nach sieben Jahren

Nach der vorübergehenden Stilllegung ist eine Wiederanmeldung ohne Vollgutachten innerhalb von sieben Jahren möglich, bei längerer zwischenzeitlicher Abmeldung ist ein Vollgutachten erforderlich.

Am 1. März 2007 sind neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen in Kraft getreten, berichtete die Dekra. Die Änderungen bezögen sich auf einige Verfahren der Zulassungsstellen.

• Wiederzulassung
Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren wieder zugelassen, so reicht dafür in Zukunft eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Stilllegungs-Phase fällig war. Gleiches gelte für Abgasuntersuchung. Dies vereinfache das gegenwärtige Verfahren erheblich, gilt doch derzeit ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung benötigt der Halter zur Zeit noch ein Gutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen.

• Oldtimer-Gutachten
Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten zur Einstufung als Oldtimer (bisher nach § 21c StVZO, neu: § 23 StVZO). Die Begutachtung erfolgt derzeit nur durch amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr. Ab März 2007 dürfen auch Prüfingenieure ein Oldtimer-Gutachten ausstellen. Somit könnten Eigentümer von Oldtimern die Prüforganisation frei wählen.

• Rotes Oldtimerkennzeichen
Ab März erhalten nur noch solche Fahrzeuge rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07, die vor über 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Außerdem müssen die Fahrzeuge vorher in einer Art Hauptuntersuchung geprüft werden. Das rote Kennzeichen ermöglicht die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen einschließlich der An- und Abfahrt sowie Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
ach.walter ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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