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22.08.2008, 16:20
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#1
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Styling 5 rules
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
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Versicherungs"ärger"; Hab ich was nicht mitbekommen
Hallo zusammen!
Ich hoffe, Ihr könnt mir in ner kleinen "Versicherungsfrage" weiterhelfen.
Mitfahrer ist beim ausziehen der Jacke an den Rückspiegel gekommen und "knack" war ein Riß um den Befestigungspunkt. Glücklicherweise gleich beim einstellen gesehen.
Gut wird der Schaden halt der Privathftpflicht gemeldet, auch wenn es zeitlich derzeit natürlich überhaupt nicht paßt. Unterlagen kamen, Kostenvorschlag von Carglass geholt - knapp 900,- Euronen inkl. Märchensteuer - und ab das ganze an die Versicherung.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass man bereit wäre pauschal "nur" 500,- Euro zu bezahlen. Begründung dafür; laut Gesetz ist nicht der Neuwert sondern der Zeitwert zu Grunde zu legen.
Deshalb 400,- Euro Abzug?????
Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte und ein paar Infos hätte, wäre ich dankbar.
Gruß
Dirk
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22.08.2008, 18:42
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#3
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Panzermechaniker
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: 318i E30(EZ.87)
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Hi,das stimmt.
Bei Haftpflichschäden werden nur der Zeitwert bezahlt.
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22.08.2008, 19:06
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#4
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Gast
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Aber wie kann man den zeitwert einer Frontscheibe ermittel bzw woran kann man ihn festmachen?
Wenn ich mir meine Fronztscheibe anschaue, kann man die nicht von einer neuen unterscheiden...
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22.08.2008, 19:51
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#5
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Styling 5 rules
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
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Zitat:
Zitat von Tönni
Aber wie kann man den zeitwert einer Frontscheibe ermittel bzw woran kann man ihn festmachen?
Wenn ich mir meine Fronztscheibe anschaue, kann man die nicht von einer neuen unterscheiden...
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Das ist auch mein Problem. Gut die Versicherung macht es sich einfach. Auto 14 Jahre alt-> Scheibe auch 14 Jahre alt.
Sofern dem nicht so ist, soll ich den Nachweis dafür erbringen Das kann ich natürlich nicht.
Andererseits muß die Scheibe raus. Wenn sie nicht gerissen wäre hätte ich aber keinen Grund gehabt sie zu wechseln
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22.08.2008, 20:25
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#6
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Neues Mitglied
Registriert seit: 19.08.2008
Ort: Bad Oldesloe
Fahrzeug: 530i E61/ 320i Cabrio E30 (03.89)
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Hallo Backtotheroots,
Geld kassieren und die Scheibe über die Teilkasko abrechnen.
Gruß Norbert
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22.08.2008, 20:47
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von Backtotheroots
Das ist auch mein Problem. Gut die Versicherung macht es sich einfach. Auto 14 Jahre alt-> Scheibe auch 14 Jahre alt.
Sofern dem nicht so ist, soll ich den Nachweis dafür erbringen Das kann ich natürlich nicht.
Andererseits muß die Scheibe raus. Wenn sie nicht gerissen wäre hätte ich aber keinen Grund gehabt sie zu wechseln
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Hallo,
langsam. Wen ich es richtig verstehe, handelt es sich bei Dir um einen eigenschaden, d.h.deine eigene Scheibe ist hinüber. Dann leistet ohnehin keine Haftpflicht dieser Welt. Du kannst die Scheibe über die Teilkasko abrechnen, musst aber eine Rechnung bei deiner Versicherung einreichen. Eventuelle SB werden natürlich abgezogen.
Gruß
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