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Alt 22.08.2008, 16:20   #1
Backtotheroots
Styling 5 rules
 
Benutzerbild von Backtotheroots
 
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
Standard Versicherungs"ärger"; Hab ich was nicht mitbekommen

Hallo zusammen!

Ich hoffe, Ihr könnt mir in ner kleinen "Versicherungsfrage" weiterhelfen.

Mitfahrer ist beim ausziehen der Jacke an den Rückspiegel gekommen und "knack" war ein Riß um den Befestigungspunkt. Glücklicherweise gleich beim einstellen gesehen.

Gut wird der Schaden halt der Privathftpflicht gemeldet, auch wenn es zeitlich derzeit natürlich überhaupt nicht paßt. Unterlagen kamen, Kostenvorschlag von Carglass geholt - knapp 900,- Euronen inkl. Märchensteuer - und ab das ganze an die Versicherung.

Nun habe ich ein Schreiben erhalten, dass man bereit wäre pauschal "nur" 500,- Euro zu bezahlen. Begründung dafür; laut Gesetz ist nicht der Neuwert sondern der Zeitwert zu Grunde zu legen.

Deshalb 400,- Euro Abzug?????

Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte und ein paar Infos hätte, wäre ich dankbar.

Gruß
Dirk
Backtotheroots ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 18:02   #2
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
Standard re:

Na dann lass Dir das Geld auszahlen und lass Sie nicht bei Carglas machen den wo anders Zahlst Du maximal 350€ inkl. Montage für einen E32 Frontscheibe.
Ansonsten eine Zeitwertabrechnung bei einer Scheibe wäre mir neu.




Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.

Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.

Geändert von DD (22.08.2008 um 18:09 Uhr).
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 18:42   #3
B.C.
Panzermechaniker
 
Benutzerbild von B.C.
 
Registriert seit: 10.08.2006
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: 318i E30(EZ.87)
Standard

Hi,das stimmt.
Bei Haftpflichschäden werden nur der Zeitwert bezahlt.
B.C. ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 19:06   #4
Tönni
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Aber wie kann man den zeitwert einer Frontscheibe ermittel bzw woran kann man ihn festmachen?
Wenn ich mir meine Fronztscheibe anschaue, kann man die nicht von einer neuen unterscheiden...
  Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 19:51   #5
Backtotheroots
Styling 5 rules
 
Benutzerbild von Backtotheroots
 
Registriert seit: 04.09.2005
Ort: Nähe Hamburg
Fahrzeug: BMW 730i V8 (E32) EZ 7/94
Standard

Zitat:
Zitat von Tönni Beitrag anzeigen
Aber wie kann man den zeitwert einer Frontscheibe ermittel bzw woran kann man ihn festmachen?
Wenn ich mir meine Fronztscheibe anschaue, kann man die nicht von einer neuen unterscheiden...

Das ist auch mein Problem. Gut die Versicherung macht es sich einfach. Auto 14 Jahre alt-> Scheibe auch 14 Jahre alt.

Sofern dem nicht so ist, soll ich den Nachweis dafür erbringen Das kann ich natürlich nicht.

Andererseits muß die Scheibe raus. Wenn sie nicht gerissen wäre hätte ich aber keinen Grund gehabt sie zu wechseln
Backtotheroots ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 20:25   #6
lassn
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von lassn
 
Registriert seit: 19.08.2008
Ort: Bad Oldesloe
Fahrzeug: 530i E61/ 320i Cabrio E30 (03.89)
Standard

Hallo Backtotheroots,

Geld kassieren und die Scheibe über die Teilkasko abrechnen.

Gruß Norbert
lassn ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2008, 20:47   #7
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von Backtotheroots Beitrag anzeigen
Das ist auch mein Problem. Gut die Versicherung macht es sich einfach. Auto 14 Jahre alt-> Scheibe auch 14 Jahre alt.

Sofern dem nicht so ist, soll ich den Nachweis dafür erbringen Das kann ich natürlich nicht.

Andererseits muß die Scheibe raus. Wenn sie nicht gerissen wäre hätte ich aber keinen Grund gehabt sie zu wechseln
Hallo,

langsam. Wen ich es richtig verstehe, handelt es sich bei Dir um einen eigenschaden, d.h.deine eigene Scheibe ist hinüber. Dann leistet ohnehin keine Haftpflicht dieser Welt. Du kannst die Scheibe über die Teilkasko abrechnen, musst aber eine Rechnung bei deiner Versicherung einreichen. Eventuelle SB werden natürlich abgezogen.

Gruß
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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