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31.01.2016, 06:42
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.09.2004
Ort: Der untere Westerwald
Fahrzeug: BMW 760Li, E66, Mercedes Benz CLK 500 Cabrio, Ford Fiesta
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Wer hat schon mal so einen Fall gehabt?
Guten Morgen Freunde,
ich brauche mal dringend Euren Rat! Nach dem Reinfall mit dem von mir kurz vor Weihnachten 2015 gekauften 320i Cabrio /E46 (zuletzt war die Wandlerkupplung defekt), hat sich jetzt der Händler bereit erklärt das Fahrzeug wieder zurück zu nehmen. Bis auf eine Pauschale von 150,00 Euro für die kurze Nutzung bekomme ich meine Kaufsumme zurück. Also nochmal mit dem "blauen Auge" davon gekommen!
Aber jetzt zu meiner Frage: ich kann jetzt einen TOLLEN 330Ci Cabrio mit Lückenlosem Scheckheft und allen erdenklichen Extras bekommen; und das zu einem annehmbaren Kaufpreis! Und was das wichtigste ist: da ich dieses Mal bei technischem Ärger das Auto NICHT mehr zurück geben; habe ich mit dem Verkäufer vereinbart das er seinen BMW in meiner Werkstatt auf "Herz und Nieren" überprüfen lässt, samt "großer Diagnose"! Ich möchte dieses Mal das Risiko klein halten nochmal besch****** zu werden! Alles gut und schön, aber die Sache hat auch einen Haken! Der Brief des Cabrios ist als Pfand auf einer Bank hinterlegt! Das heißt ich bekommen bei kauf des E46 den Brief nicht gleich ausgehändigt weil der Verkäufer erst seine Schulden mit meinem Kaufpreis begleichen muss. Jetzt ist meine Sorge dass der Verkäufer das Geld (nicht einbezahlt) und dass die Bank dann den Brief NICHT herausrückt! Denn ich muss ja vorher den Kaufvertrag unterschreiben, und ihm das Geld geben damit er die Bank ausbezahlen kann! Und was nützt mir dem schönsten Cabrio wenn er noch der Bank gehört!
Hat jemand schon einmal so ein Fall gehabt; und ein Fahrzeug gekauft oder. kaufen wollen wo der Brief auf der Bank als Sicherheit hinterlegt war. Eigentlich möchte ich jemand kein Geld geben ohne dafür den Brief zu bekommen; denn wer der Kfz.-Brief hat ist der Besitzer!! Auf der anderen Seite bekommen ich den Brief nicht bevor ich ihm das Geld gebe, und er es an die Bank weitergibt. Zusätzlich kommt noch erschwerend hinzu dass der Brief nicht bei seiner Hausbank liegt, sondern irgendwo in Berlin. Und seine Sparkasse fordert Ihn erst an wenn er "mein Geld" eingezahlt hat; also ein "Teufelskreis"! Der Verkäufer will das Problem so lösen indem er in meinem Beisein in der Werkstatt seine Bank anrufen und den Brief schon einmal ordern; so das er wenigsten schon einmal in seine Hausbank geschickt wird! Nochmal meine Frage: hat jemand von Euch schon einmal so eine Fall gehabt? Oder meint Ihr ich soll das ganze lassen? Aber er ist der einzige aus meiner unmittelbaren Umgebung der sich dazu bereit erklärt hat sein Auto untersuchen zu lassen!
Was meint Ihr, soll ich mich darauf einlassen?; was würdet Ihr an meiner Stelle machen???
Gruß und schönen Sonntag
Dieter
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31.01.2016, 07:37
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Harbergen
Fahrzeug: e32 750il (7.93)
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Kleiner muck
Mit dem Verkäufer zur Bank fahren Geld einzahlen und direkt den Brief von der Bank aushändigen lassen.
Kaufvertrag mitnehmen falls es länger dauern sollte muss die Bank den Brief direkt an dich schicken.
Kann man doch mit der Bank vor Ort klären.
__________________
Wer die Hacken umklappt,ist genauso schnell wie ich!
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31.01.2016, 07:43
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.09.2004
Ort: Der untere Westerwald
Fahrzeug: BMW 760Li, E66, Mercedes Benz CLK 500 Cabrio, Ford Fiesta
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Eigentlich eine gute Idee! Geht aber leider nicht, da der Verkäufer den BMW noch abmelden muß, und dazu brauch ER den Brief selbst!!
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31.01.2016, 08:12
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.09.2012
Ort: Harbergen
Fahrzeug: e32 750il (7.93)
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kleiner muck
warum muss er den abmelden wenn du ihn ummeldest ist er doch automatisch deiner damit hat der verkäufer nichts mit zu tun.
und du bist auf der sicheren seite.
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31.01.2016, 08:17
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#5
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ist raus
Registriert seit: 11.04.2013
Ort:
Fahrzeug: E32
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zum abmelden brauchts kein Brief ...
Schein und Kennzeichen genügen...
Das Auto darf er ohne Wissen der Bank nicht verkaufen... Du musst das Auto der Bank abkaufen.
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31.01.2016, 08:24
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.09.2004
Ort: Der untere Westerwald
Fahrzeug: BMW 760Li, E66, Mercedes Benz CLK 500 Cabrio, Ford Fiesta
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"...Das Auto darf er ohne Wissen der Bank nicht verkaufen... Du musst das Auto der Bank abkaufen."
Genau das ist der Punk das den Kauf so kompliziert macht! UMMELDEN geht auch nicht, denn er ist in einem anderen Kreis zugelassen! Dann müßten wir ja von der Bank wieder zu mir zurück fahren...) Und da er dann kein Auto mehr hat müßte ich ihn dann wieder nach Hause fahren!!
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31.01.2016, 18:54
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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sorry - Fehlinformation
kann gelöscht werden
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
Geändert von peterpaul (31.01.2016 um 19:21 Uhr).
Grund: Korrektur wegen Fehlinformation
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31.01.2016, 18:23
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#8
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: C6, R1200RT
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Sind das nun 2 unterschiedliche Banken ? Muss die Sparkasse quasi erst Geld an einem anderen Bank überweisen, damit die Sparkasse den Brief überhaupt bekommt ?
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31.01.2016, 18:33
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#9
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Filigrantechniker
Registriert seit: 29.12.2012
Ort: Lebach
Fahrzeug: E38 740i(06.99)
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Schönen Sonntag,
ich habe selbst schon ein Fzg verkauft, das über eine andere Bank als meine Hausbank finanziert wurde. Meine Bank ist als Treuhand eingetreten, hat den Brief entgegengenommen. Es wurde ein Termin vereinbart, der Kaufvertrag durchgearbeitet. Der Käufer und ich sind zusammen zu meiner Hausbank, Betrag wurde einbezahlt, Käufer hat den Brief entgegengenommen und hat den Wagen mitgenommen. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass der Wagen innerhalb 3 Werktagen umgemeldet wird.
Für die Dienstleistung der Treuhand wäre im Regelfall eine Pauschale von 100€ fällig geworden,um die ich aber als "Guter Kunde" herumgekommen bin.
Also nach dieser Vorgehensweise dürfte das auch bei Dir abzuwickeln sein.
Gruß Alex
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31.01.2016, 19:16
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Hans-Dieter
.... denn wer der Kfz.-Brief hat ist der Besitzer!! ....
Dieter
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Hallo Dieter, DAS stimmt eben NICHT!
Das steht extra auf den Zulassungsbescheinigungen drauf!
Sowohl auf dem Teil 1 als auch dem Teil 2 steht unter der Ziffer C.4c:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Inhaber ausgewiesen."
Schau hier:
http://www.jena.de/fm/41/Zulassungsb...bung.14109.pdf
und hier:
Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil 2
Also kannst Du damit - auch vor Gericht - nie nachweisen, dass das Fahrzeug Dir wirklich gehört.
Gerichtsnotorisch akzeptiert wird als Eigentumsnachweis NUR ein Kaufvertrag, in dem DEIN Name steht!
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