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		|  30.09.2008, 20:34 | #1 |  
	| Neues Mitglied 
				 
				Registriert seit: 30.09.2008 
				
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				 Problem Vollkaskoversicherung 
 Hallo,
 ich habe folgendes Problem mit meiner Vollkasko Versicherung:
 
 Auf einer Firmenfahrt habe, ich durch einen vorrausfahrenden LKW, einen Steinschlag erlitten.
 Erstmal weitergefahren -> war auf der Autobahn dachte natürlich Misst Lackschaden...
 Ca. 50km weiter kam die Orange Warnleuchte ->bin natürlich sofort an der nächsten Möglichkeit (war in einem Tunnel wo nur eine Spur befahrbar war) an den Rand gefahren und hab das Auto in die Werkstatt schleppen lassen.
 
 So, Werkstatt Bericht ist folgender:
 Steinschlag in den Kühler -> Kühlwasserverlust -> Überhitzung -> Zylinderkopf kaputt
 
 Jetzt erklärt sich die Versicherung bereit den Steinschlag zu bezahlen (als Unfallschaden), weigert sich jedoch den Rest zu übernehmen.
 Sie argumentieren damit dass der Rest ein Betriebsschaden wäre und ich sofort nach dem Steinschlag hätte anhalten müssen und das Auto von einen Fachmann
 untersuchen lassen müssen.
 
 Da ich allerdings auf der Autobahn war und natürlich nur mit einen Lackschaden gerechnet habe (man soll den Standstreifen ja nur in Notfall benutzen)
 bin ich weitergefahren und habe erst dann sofort angehalten als die Warnleuchte kam.
 
 Meiner Meinung nach ist die Versicherung dazu verpflichet natürlich den vollen Schaden zu bezahlen.
 Immerhin ist es ja ein Vollgeschaden und sollte somit komplett von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.
 
 
 Kann mir hier irgend jemand weiterhelfen?
 Ich kann nicht glauben dass die Versicherung damit im Recht ist - wäre ja mehr als Unverschämt.
 
 Würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen! - das Auto steht nun schon seit 4 Wochen in der Werkstatt..
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		|  30.09.2008, 22:11 | #2 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 22.09.2006 
				
Ort: Wolfsburg und Györ/Ungarn 
Fahrzeug: AUDI A6 Allroad 3.0 TFSI 10/2012; Audi A7 50 TDI 02/2022; BMW E39 520i 2.2 BJ03/2002
				
				
				
				
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 Hast du Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja, dann ab zum Anwalt, sonst rühren die sich eh nicht. Die wollen nicht bezahlen. Lass dich nit auf "Partnerwerkstätten" ein, gib den Wagen zu ner Werkstatt DEINES Vertrauens. 
				__________________ 
				BMW hat das langersehnte Ziel von Alchemisten erreicht: Aus Eisen (bzw. Stahl) Gold herzustellen. E39/E38 und E46 sind der Beweis: Gold, Gold wohin man schaut - OPELGOLD   .
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		|  30.09.2008, 22:28 | #3 |  
	| Kugelsichere Seele 
				 
				Registriert seit: 06.11.2004 
				
Ort: Lahnstein 
Fahrzeug: ---
				
				
				
				
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 hi,
 ähm...wie groß war denn der stein? oder der einschlag?
 
 gruß
 
				__________________Gruß
 Tom
 
 Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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		|  30.09.2008, 23:43 | #4 |  
	| Some say... 
				 
				Registriert seit: 23.05.2002 
				
Ort: Südhessen... 
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
				
				
				
				
				      | 
 Absolut komplizierte Rechts- und Beweislage.Definitiv hier im Forum nicht zufriedenstellend beantwortbar.
 Bei Rechtsschutz ab zum Gutachter und Anwalt.
 Ohne....schwierig...
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		|  02.10.2008, 18:13 | #5 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 11.01.2019 
				
Ort: Hanau 
Fahrzeug: E65 2002
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von klaro1234  Meiner Meinung nach ist die Versicherung dazu verpflichet natürlich den vollen Schaden zu bezahlen.Immerhin ist es ja ein Vollgeschaden und sollte somit komplett von einer Vollkaskoversicherung übernommen werden.
 |  Hallo, 
leider hat deine Versicherung recht.  
Die Vollkasko übernimmt in der Regel Schäden, die man aufgrund Fahrlässigkeit verursacht. 
Bei grober Fahrlässigkeit nicht.   
(Hättest halt anhalten müssen, um sich ein Schadensbild zu machen)
 
Vielleicht hast du eine Chance, durch ein Gutachten von ADAC oder eines anderen Sachverständigen, der belegt, das ein Anhalten eine größere Gefahr bedeutet hätte, als ein Motorschaden in Kauf zu nehmen. 
Ob du damit Erfolg hast, hängt sehr vom Gutachten und noch mehr von der Kulanzbereitschaft der Gesellschaft ab.    
Grüße
 
Wilfried |  
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		|  13.10.2008, 09:12 | #6 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 14.03.2007 
				
Ort: Saarbrücken 
Fahrzeug: E38-740i (9'99)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von Wilfried  Vielleicht hast du eine Chance, durch ein Gutachten von ADAC oder eines anderen Sachverständigen, der belegt, das ein Anhalten eine größere Gefahr bedeutet hätte, als ein Motorschaden in Kauf zu nehmen. |  Jetzt mal ehrlich: 
Wer schaut denn direkt nach, ob und in welcher Höhe was beschädigt wurde, wenn er ein bisserl Steinschlag abbekommt...!?
 
Hab ich im Leben noch nicht gemacht, aber mir ist auch sowas noch nicht passiert an Folgeschaden.... |  
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		|  13.10.2008, 09:38 | #7 |  
	| V12-infiziert Premium Mitglied 
				 
				Registriert seit: 28.07.2007 
				
Ort: Warendorf 
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von modtta4455   Lass dich nit auf "Partnerwerkstätten" ein, gib den Wagen zu ner Werkstatt DEINES Vertrauens. |  Du solltest Dich mal mehr mit der Thematik beschäftigen    
Bei Kaskoschäden hast Du "weniger" Rechte - je nach Vertrag dürfen die einem schon eine Werkstatt vorschreiben.
  
Eigene Gutachterwahl ist eh ausgeschlossen - da ist man immer gebunden! Aber das bdeutet in der Regel nicht unbedingt ein Nachteil!
				__________________Viele Grüße
 
 Sebastian
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