@ Knetepappi
Das hängt mit dem dynamischen Abrollumfang der Bereifung zusammen.
Ein Fahrzeug darf bei der Umrüstung der Bereifung nicht schneller werden als mit Serienbereifung.
Denn dadurch würde sich die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ändern in Richtung eines Bereiches,
der nicht als Betiebszustand bei Erteilung der Betriebserlaubnis miteinbezogen worden ist.
Das heißt im Klartext,daß ein Fahrzeug mit Serienbereifung die angegebene Höchstgeschwindigkeit immer erreicht.
Ein Fahrzeug mit Umrüstbereifung ist eigendlich immer langsamer.
Das Tachosignal wird an der Hinterachse abgenommen.Der Tachowert ist abgeglichen an der Serienbereifung.
Wenn nun eine Rad-Reifenkombination gefahren wird,die einen geringeren dynamischen Abrollumfang hat,wird
eine falsche Geschwindiggkeit angezeigt.
Grund:umgerechnet auf die Geschwindigkeit wird die Anzahl der Radumdrehungen pro Zeiteinheit.
Hat man kleinere Räder,kommt man auch nicht soweit.
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