Ok, fein, wollte das nur klarstellen, bevor der Fred "entstellt" wird, entschuldige für die Unterstellung.

Ich meine lediglich, egal ob ausschaltbar, oder im Gegensatz dazu, nur schwer rückrüstbar, sobald man sich in einem anderen Land aufhält, muss das Fahrzeug den dortigen Gegebenheiten entsprechen in einer Fahrzeugkontrolle. (meinem Verständnis nach)
Dabei bezog ich mich hierauf:
Zitat:
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Ein Fahrzeug mit schweizer Zulassung unterliegt der schweizer Gesetzgebung - und wenn sich die Herren vor Wut die Fußnägel abkauen - können machen = NICHTS !!
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